So funktioniert die Bewerbung

Wir haben uns bewusst dafür entschieden, nur solche Kommunen auszuwählen, in denen es noch keine oder wenig Erfahrung mit Jugendbeteiligung und noch keine etablierten Strukturen für Jugendbeteiligung gibt. Wir wollen damit Doppelstrukturen vermeiden und auch nicht das Risiko eingehen, dass sich Jugendliche, die sich bisher schon beteiligen, zurückgesetzt fühlen.

Sie können sich jedoch bewerben, wenn ihr bisheriges Gremium nicht erfolgreich funktioniert hat oder nicht mehr aktiv ist.

Für Städte und Gemeinden, die schon Erfahrung mit Jugendbeteiligung haben, ist unsere Akademie geeignet. Hier arbeiten Sie in einem großen Netzwerk an Ihrem eigenen Projekt und werden digital begleitet.

Jugend entscheidet ist ein Programm, in dem verschiedene Akteure einer Kommune eng zusammenarbeiten. Essentiell ist ein starker Rückhalt aus der Politik. Denn am Ende muss der Stadt- oder Gemeinderat mindestens einen der von den Jugendlichen eingebrachten Vorschläge mehrheitlich übernehmen. Ebenso wichtig ist die Unterstützung der Verwaltung, zum Beispiel braucht es eine hauptamtliche Ansprechperson vor Ort, die den Prozess koordiniert und organisiert. Und nicht zuletzt sollten die relevanten Akteure der Jugendarbeit – egal ob kommunal oder in freier Trägerschaft, ob haupt- oder ehrenamtlich – in den Prozess eingebunden sein, um bei der Projektumsetzung an bestehende Strukturen anknüpfen zu können.

Auch Kommunen, die in Form von Verbandsgemeinden, Samtgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen organisiert sind, können sich bewerben. Ob sich der gesamte Zusammenschluss oder nur einzelne Ortsgemeinden für den Prozess bewerben, hängt davon ab, auf welcher Ebene gewählte Volksvertreter Entscheidungen treffen, die für Jugendliche relevant sind. Denn dass diese ihre Entscheidung an die Teilnehmenden übertragen, ist Voraussetzung für den zweistufigen Prozess, der Jugend entscheidet auszeichnet.

Nein, leider ist Jugend entscheidet bisher nur auf Kommunen und ihre Bedürfnisse ausgerichtet.

Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung übernimmt die Kosten für die Beratungsleistung der Prozessbegleitungen und die Moderation der Thementage mit Jugendlichen vor Ort in Ihrer Kommune.

Wir machen Ihnen außerdem Angebote zur Vernetzung mit über 70 weiteren Kommunen sowie relevanten Akteuren der Kinder- und Jugendbeteiligung. Ebenso zahlt die Gemeinnützige Hertie-Stiftung jeder Kommunen einen einmaligen Sachkostenzuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Dieser Zuschuss kann zum Beispiel für Werbemaßnahmen, für Fahrtkosten innerhalb der Kommune oder lokale Veranstaltungen vor Ort eingesetzt werden – nicht jedoch für die Umsetzung der Entscheidung der Jugendlichen. Da die Kommune selbst festlegt, welche Entscheidungsfrage sie wählt und mit welchen Entscheidungsoptionen sie diese ausstattet, kann sie sich dabei an ihren eigenen Budgetvorgaben und Haushaltsplanungen orientieren.

Die Kommune muss für den Prozess ein kommunales Team aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalpolitik, der Verwaltung und der Jugendarbeit bilden. Dieses interdisziplinäre Team ist ihre “Task Force” für das Projekt, die relevante Aufgaben im Projektablauf übernimmt. Unter anderem ist das kommunale Team dafür zuständig, relevante Akteure in der Kommune – wie zum Beispiel den Rat - in den Prozess einzubinden und Jugendliche anzusprechen.

Koordiniert und organisiert wird der Prozess vor Ort von einer kommunalen Ansprechperson aus dem kommunalen Team – idealerweise eine hauptamtlich für die Kommune tätige Person aus der Verwaltung. Diese arbeitet eng mit der Prozessbegleitung zusammen und fungiert als Ansprechperson für die Hertie-Stiftung.

Kern des Beteiligungsprozesses ist ein zweistufiges Entscheidungsverfahren. Es besteht aus moderierten Thementagen und einer öffentlichen Ratssitzung.

Zu den Thementagen laden Sie Ihre Jugendlichen vor Ort ein, sich in einem methodisch von unseren Partnern gestalteten Prozess mit ihrem eigenen Blick auf die Kommune zu beschäftigen und daraus Themen zu entwickeln, in denen sie sich Veränderungen wünschen.

Aus den Ergebnissen dieses Austauschs erarbeiten Politik und Verwaltung gemeinsam mit den Jugendlichen Anträge. Der Rat folgt in einer öffentlichen Ratssitzung der Entscheidung der Jugendlichen. Daher ist es besonders wichtig, für das Projekt den Rückhalt des Stadt- oder Gemeinderats sicher zu haben.

Als Kommune können Sie prinzipiell im Vorfeld Themenfelder festlegen, über die die Jugendlichen am Tag der Themenfindung beraten sollen. Wir raten jedoch dazu, die Jugendlichen die Themen möglichst frei auswählen zu lassen. Entsprechend müssen Sie als Kommune auch in der Bewerbung noch keine Themenfelder angeben, über die die Jugendlichen entscheiden sollen.

Die freie Themensammlung hat den Vorteil, dass Themen aufgebracht werden können, an die Erwachsene in der Gemeinde möglicherweise gar nicht denken. Sie als Vertreter der Kommune gewinnen so neue Einblicke in die Bedürfnisse Jugendlicher.

Dabei können sowohl Themen herauskommen, die junge Menschen unmittelbar betreffen – wie zum Beispiel „Räume für Kinder und Jugendliche”, aber auch Themen allgemeiner Art - wie zum Beispiel „Neugestaltung des Marktplatzes” oder bürgerschaftliches Engagement.

Politik und Verwaltung suchen im Anschluss mindestens ein Thema aus, das sie gemeinsam mit den Jugendlichen weiterbearbeiten. Politik und Verwaltung behalten somit die zentralen Einflussmöglichkeiten auf die Maßnahme, die am Ende des Prozesses umgesetzt wird.

Die Ansprache und Gewinnung der Jugendlichen ist Aufgabe der Kommune, da Sie die Strukturen und Möglichkeiten vor Ort am besten kennen. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Jugendarbeit und den Schulen sehr sinnvoll. Die Akquise kann von Kommune zu Kommune variieren.

Konkret könnten die Jugendlichen zum Beispiel durch die gezielte persönliche Ansprache von Jugendarbeitern in Jugendtreffs, in Sport- oder anderen Vereinen, über Lehrkräfte und Sozialarbeiter in Schulen, in Büchereien und – falls bereits existent – über jugendspezifische Infoseiten oder Kommunikationskanäle der Gemeinde über das Projekt informiert und für eine Teilnahme motiviert werden.

Unterstützt werden Sie dabei von Ihrer Prozessbegleitung. Außerdem können Sie mit Kommunen in Kontakt treten, die den Prozess bereits erfolgreich durchlaufen haben.

Die Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen moderieren die Arbeit und Organisation des Prozesses in ihrer Kommune. Sie unterstützen  mit Methoden- und Prozesswissen etwa bei der Gestaltung von Workshops, in der Verwaltung oder handfesten Möglichkeiten zur zielgruppengerechten Ansprache von Jugendlichen. Sie  sorgen für Verbindlichkeit und begleiten die Weiterentwicklung der kommunalen Kommunikations-, Kooperations- und Steuerungsstrukturen.

Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung übernimmt die Kosten für:

  • Die Beratungsleistung der Prozessbegleitungen,
  • die Betreuung durch das Team von Jugend entscheidet,
  • die Moderation der Thementage mit den Jugendlichen in Ihrer Kommune,
  • die Teilnahme an einem zweitägigen Auftakt für je zwei Vertreter pro Kommune aus Politik und Verwaltung,
  • einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 5.000 Euro pro Kommune.

Der Sachkostenzuschuss kann zum Beispiel für Werbemaßnahmen, für Fahrtkosten innerhalb der Kommune oder lokale Veranstaltungen vor Ort eingesetzt werden – nicht jedoch für die Umsetzung der Maßnahme, über die die Jugendlichen entscheiden. Da die Kommune selbst festlegt, welche Entscheidungsfrage sie wählt und mit welchen Entscheidungsoptionen sie diese ausstattet, kann sie sich dabei an ihren eigenen Budgetvorgaben und Haushaltsplanungen orientieren.

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